Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsadresse:
SH-Solution, Siedenberger Str. 188, D-51597 Morsbach
Inhaber: Stefan Hombach
Sitz der Gesellschaft: Morsbach

Produktion:
SH-Solution, Wissener Str. 116, D-51597 Morsbach

AGB (Stand 01.03.2019):

§1 Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, mündliche Absprachen sind unwirksam.
Die Bedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge des Kunden.
2. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Wir übernehmen keine Verantwortung für Fehler, die in uns zur Verfügung gestellten Unterlagen vorhanden sind., eventuell entstehende Zusatzkosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.
3. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, ob an uns vom Auftraggeber gelieferte technische Unterlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Markenrecht oder andere Rechte Dritter verstoßen. Es haftet der Auftraggeber. Er hat uns sofort von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
4. Sollten für die technischen Durchführung Änderungen notwendig sein, führen wir diese durch, falls es dem Auftraggeber zumutbar sind.
5. Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Wir speichern die Daten über Kunden und Lieferungen elektronisch.

§2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preisen sind grundsätzlich Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und Verpackungs- und Versandkosten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Zahlungsbedingungen: Vollständig nach Erhalt der Ware;  14 Tage netto, 8 Tage 2% Skonto
3. Wir sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4. Sind begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen, sind wir berechtigt, die volle Zahlung vor der weiteren Ausführung des Auftrages zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Als Nachweis für die vermutete Zahlungsunfähigkeit genügt eine Auskunft eines mit dem Auftraggeber in Verbindung stehenden Unternehmens oder eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte Bankauskunft.

§3 Lieferfrist, Verzug, Unmöglichkeit
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Auftragseingangs. Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Der angegebene Termin ist der Versandtag abgehend in unserem Hause.
2. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, nicht verschuldeter Umstände, wie Betriebsstörung, Stromausfall usw., kann sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung verlängern, auch wenn diese bei unseren Vorlieferanten eintreten. Sollte durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich sein, werden wir von der Lieferpflicht befreit und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche stellen. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt auch dann ein, wenn sie auf Änderungen der Leistung aufgrund von Wünschen des Auftraggebers beruht.
3. Teillieferungen sind zulässig. Anfallende Mehrkosten für den Versand werden vom Auftraggeber übernommen.

§4 Verpackung / Versand und Gefahrenübergang
1. Wir liefern verpackt, ab Werk. Verpackung und Versandart werden von uns gewählt, Kosten trägt der Auftraggeber.
2. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Abholung bzw. Auslieferung von Werkstücken durch unsere Fahrzeuge erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Für hierbei auftretende Transportschäden haften wir nur, wenn uns ein Eigenverschulden nachgewiesen wird.

§5 Gewährleistung und Haftung
1. Bei mangelhaften Leistungen sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Eine erneute Herstellung des Vertragsgegenstandes kann der Auftraggeber nicht verlangen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, außer bei Fehlschlagen der Nachbesserung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns nachgewiesen, dass wir vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt haben.
2. Mängelansprüche bestehen nur bei erheblichem Mangel, der sich stark auf die Verwendung des Vertragsgegenstandes auswirkt.
3. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.
5. Offensichtliche Mängel werden von uns anerkannt, wenn sie nach entsprechender Eingangskontrolle beim Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden. Unterlässt er diese Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
6. Wir übernehmen keine Gewähr für Folgeschäden und Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, natürliche Abnutzung oder andere Einflüsse entstanden sind.

§6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zum vollständigen Zahlungseingang behalten wir uns das Eigentum an der gefertigten Ware vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gefertigte Ware auch ohne vorherige Fristsetzung, vom Auftraggeber zurück zu verlangen. Damit liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, ein solcher wird ausdrücklich erklärt.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zum Zahlungseingang vorsorglich mit der bestellten Ware umzugehen. Er hat uns bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, solange noch kein Zahlungseingang stattgefunden hat.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten. Wir als Hersteller erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Der Auftraggeber ist nur Verwahrer.

§7 Verschwiegenheitspflicht
Über bekannt gewordene Details während des Vertragsverhältnisses, verpflichtet sich der Auftraggeber Stillschweigen zu bewahren. Dritten gegenüber ist es untersagt, Informationen weiterzugeben. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§8 Auslandsgeschäfte
Für alle Lieferungen und Leistungen unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für alle Ansprüche aus dem Vertrag der Euro als Währung. 

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis finden unter Anwendung deutschen Rechts statt.
2. Erfüllungsort für alle sich ergebenden Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Geschäftssitz.
3. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.

§10 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Für die beanstandeten Bedingungen muss eine Vereinbarung getroffen werden, womit beide Vertragspartner zufrieden sind, die aber ähnlich der ursprünglichen Bedingung ist.

 

Stand: 01.03.2019